███ █████ █████████
███████████████████ ██
█████ ███████
Hamburg, den 12.12.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Entscheidung, die Flächen PR3_SEG_020 und PR3_SEG_021 weiterhin nicht für die Bebauung von Windkraftanlagen vorzusehen, befürworte ich sehr. Ich bin erfreut, dass Sie die Ausweisung trotz politischen Vorgaben (2% der Fläche Schleswig-Holsteins als Windeignungsgebiete) und wirtschaftlichen Druck der Windindustrielobby weiterhin ablehnen. Dies zeigt, dass Sie nicht leichtfertig beurteilt haben, sondern alle Abwägungskriterien, einschließlich der Stellungnahmen, sorgsam und objektiv geprüft haben.
Obwohl ich an den von mir vorgebrachten Sachargumenten festhalte (siehe Stellungnahme vom 22.06.2017 zum 1.Entwurf), gehe ich im Folgenden noch einmal auf die wichtigsten Abwägungskriterien ein. Desweiteren werde ich einige Punkte, die ich persönlich als äußerst kritisch erachte, ergänzen.
Beschreibung des Flächenverbundes:
Die gesamte Fläche ist umringt von FFH- und Landschaftsschutzgebieten und befindet sich im Naturpark Holsteinische Schweiz:
• nördlich: Landschaftsschutzgebiet Muggesfelder See, Nehmser See, Blunker See
• östlich: Landschaftsschutzgebiet Warder See und Börn See mit Umgebung mit direktem Übergang zum EU-Vogelschutzgebiet 2028-401 Wardersee
• südlich und westlich: Landschaftsschutzgebiet Travetal einschließlich FFH-Gebiet 2127-391 Travetal
• westlich: Verlauf der Brandsau mit anschließendem FFH-Gebiet 1927-301 Kiebitzholmer Moor, Trentmoor und Hamdorfer Düne.
Abwägungskriterien:
1.3
Krems II hat keinen nennenswerten Ortskern, stattdessen eine für Schleswig-Holstein typische kleinteilige Siedlungsstruktur. Der o. g. Flächenverbund würde einzelne Siedlungen unseres Ortes derart umzingeln, dass eine unzumutbare Riegelbildung entsteht. Windenergieanlagen mit ihrer immensen Höhe (z.Zt. von 230 m) haben eine bedrängende Wirkung, sodass es durch optische Belästigungen zu körperlichen und zu psychischen Beeinträchtigungen des Menschen kommen könnte.
2.1.1
Das Kriterium wurde im 2.Entwurf als gering bewertet, obwohl nicht ausgeschlossen ist, dass die zuletzt geplante DVOR-Anlage des Bundesluftfahrtministeriums doch in Seedorf gebaut wird. Zurzeit überarbeitet die Deutsche Flugsicherung GmbH ein bundesweites Luftraumkonzept, ob und wie das Flugverfahren basierend auf Flächennavigation, realisiert wird, ist offen.
2.2.1
Für den Kreis Segeberg ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, einschließlich der Tagesgäste aus den Metropolen Hamburg, Kiel und Lübeck. Der in die Natur eingebundene Kurort und die Fledermausmetropole Schleswig-Holsteins ziehen viele Urlauber an. Ein Besuchermagnet sind die kilometerlangen Fledermaus-Erlebnispfade (über 25 km) und die gut erschlossenen, zahlreichen Wander- und Radwege. Die Idylle an der alten Bahntrasse von Groß Rönnau nach Blunk wäre durch einen Windindustriepark völlig zerstört!
Neue Gutachten, z.B. von Eckernförde, belegen, dass immer häufiger Touristen Urlaubsziele ohne Windräder bevorzugen.
2.2.2
Das Kriterium wurde im 2.Entwurf fälschlich als gering bewertet, da Krems II durchaus ein Kernbereich für Tourismus und Erholung ist/wird. In Kremsll OTWarderbrück entsteht zurzeit ein Feriendorf mit 32 Holzhäusern (geplante Erstvermietung Ende 2018) Desweiteren werden in Krems II auf dem Seehof (Reitstall) Ferienwohnungen einschließlich Hofkaffee durch EU-Fördermittel der „Aktiv-Region Holsteins Herz“ erstellt und weitere EU-Fördermittel wurden für das Projekt „Erfassung und .Entwicklung touristischer Angebote im Naturpark Holsteinische Schweiz“ bereitgestellt. Mit diesem Vorhaben werden für Naherholungssuchende und Touristen neue Freizeit, Erholungs- und zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen.
2.2.3
Die Gemeinde Krems II, und somit auch die abgelehnte Potentialfläche liegt direkt am Wardersee mitten im Naturpark Holsteinische Schweiz.
Der Naturpark zeichnet sich durch die kleinräumig, strukturierte Hügellandschaft, die zahlreichen Seen und Fließgewässer, die, zahlreiche Buchen- und Mischwäldern und einer großen Anzahl an Flora und Fauna aus. Hiervon sind einige Arten bedroht, weshalb Teilbereiche wie oben erwähnt in Vogel- bzw. Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen wurden. Eine Ausweisung der Fläche für Windenergieanlagen widerspricht den Schutz- und Erhaltungszielen eines Naturparks. Gemäß der Definition für Naturparke in Schleswig- Holstein (§16LNatSchG) sollte die Gesamtfläche der abgelehnten Potentialfläche meiner Meinung nach als Naturpark ausgewiesen und das Kriterium als „hoch“ eingestuft werden.
3.1.1.
Die abgelehnte Potentialfläche liegt inmitten des Naturparks Holsteinische Schweiz mit einer einzigartigen Knicklandschaft mit Dauergrün- und Ackerflächen, die als Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher zum Teil geschützter Arten dient und sollte somit auch in dem Kriterium Querungshilfen und damit verbundene Korridore berücksichtigt werden.
3.1.2
Die abgelehnte Potentialfläche weist eine, nur noch selten in Schleswig-Holstein vorkommende, kleinteiligen Knickstruktur von hoher ökologischer Wertigkeit auf, die in das Biotopverbundsystem eingebettet und zu Recht im Landschaftsrahmenplan als historische Kulturlandschaft bezeichnet wird, (zusammenhängend ca. 50 km / auf ca. 620 ha) Diese sollte folglich als nationales Naturerbe als schützenswert eingestuft werden.
3.1.3.
Das gesamte Gebiet, indem auch die abgelehnte Potentialfläche liegt, umfasst großräumig Binnenseen, Flüsse, Bäche, Biotope und Überschwemmungsgebiete. Hier würden WKA's die Verbundachsen für die beheimateten Tierarten zerstören. Dieses Abwägungskriterium ist neu zu bewerten. Zu Landschaftsschutzgebieten kann man im Umweltbericht folgendes lesen: Die Untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass die überwiegende Zahl der LSG- Verordnungen im Kreis Segeberg als ungültig bzw. rechtswidrig einzustufen ist. Die dazu führenden Fehler konnten (noch) nicht behoben werden, so dass sich im Kreis Segeberg derzeit nur sehr wenige LSG befinden. Aus diesem Grund müssen insbesondere konkrete Anmerkungen von Bürgern zu bestimmten Flächen und deren Schutzwürdigkeit und Bedeutung für die beheimatete Tierwelt Berücksichtigung finden, denn es kann Stand jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass auch die o.g. Fläche als Landschaftsschutzgebiet deklariert werden müsste.
3.2.2.
Für den überregionalen Vogelzug hat unsere gesamte Region eine große Bedeutung. Es ist zu vermuten, dass die falsche Bewertung dieses Abwägungskriteriums (gering) entstanden ist, da die Beobachtungen natürlich stark je Beobachtungszeitpunkt schwanken.
Eine Ausweisung dieser Flächen würde ein hohes Konfliktrisiko darstellen und die Zuglinien durchbrechen. Die abgelehnte Potentialfläche durchqueren Silberreiher, Kraniche, Schwäne, hunderte von Gänsen, Graureiher, Stock- und Reiherenten und rasten auf dieser. Die Beobachtungen zahlreicher Einwohner sind durch Fotos und Meldungen bei ornitho belegt. Dies Abwägungskriterium muss neu eingestuft werden.
3.2.3.
Die Bewertung des Abwägungskriteriums weist hier zu Recht ein hohes Konfliktrisiko aus. Die abgelehnte Potentialfläche ist als Flug- und Jagdrevier stark von Seeadlern, Bussarden, Störchen frequentiert. Auch wenn das EU-Vogelschutzgebiet Wardersee 2028-401 zurzeit nur für den östlichen Teil ausgewiesen ist, sind die Großvögel ebenfalls im näheren Umfeld beheimatet. Sie richten sich weder nach fiktiven Radien noch nach Grenzen, sondern benötigen entsprechende Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen ihrer Lebensräume. Hervorgerufen durch Störungen, wie z.B. durch Windenergieparks, reagiert der sensible Seeadler mit Brutabbruch. Hier sollte das Helgoländer Papier als Richtlinie greifen.
3.2.4.
Die Bewertung des Abwägungskriteriums weist hier kein Konfliktrisiko aus. Dies ist erstaunlich, da Rotmilane, Falken, Störche aus dem näheren Umfeld gerade das funktionale Wirkungsgefüge, die intakte Knicklandschaft, die Dauergrünflächen mit den kleinteiligen Ackerflächen, als Nahrungshabitat nutzen. Ob ein Großvogelpaar in einem Radius von 1.5/1 km zu dieser Fläche seinen Nistplatz eingerichtet hat, sei dahingestellt. Zum Schutz der Tiere sollten Angaben zu Niststandorte meiner Meinung nach auch nicht mehr an die Öffentlichkeit geraten. Nach der bewiesenen Vergiftung einer Rotmilan-Familie in unserer Nachbargemeinde, frage ich mich, ob das der Preis für die erneuerbare Energiegewinnung ist.
3.2.6.
Auch dieses Kriterium sollte, analog zu 3.2.2, neu bewertet werden, da der Beobachtungszeitpunkt wieder absolut maßgeblich ist. Das gesamte Umland der Trave, der Brandsau, des Blunkerbachs, der Seen (Wardersee, Börnsee.Blunkersee), und somit auch die o.g. Flächen, werden von diversen Arten der Gattungen der Gänse und Schwäne als Rast- und Nahrungshabitat aufgesucht. Die Graugänse machen in der Tat mit riesigen Schwärmen (mehrere hundert Tiere/ein faszinierendes Schauspiel, akustisch und optisch) den größten Teil aus und sind meiner Meinung nach ebenfalls schützenswert.
(Wappenvogel von Krems II)
5.1
Eine der ältesten Kirchengründungen im Kreis Segeberg ist die Feldsteinkirche in Warder. (um 1200). Dieses historisch bedeutsame Ortsbild am Wardersee würde durch die optisch dominante Silhouette der riesigen Windräder enorm beeinträchtigt. Schutzwürdig sind nicht nur die Kulturdenkmale sondern auch dessen Umgebung.
5.12
Gemäß aller vorherigen Argumente und gemäß der Definition für Naturparke in Schleswig- Holstein (§16LNatSchG) sollte die Gesamtfläche von 113,9 ha auch im Kriterium „in Verbindung mit Naturparken“ eingetragen werden, um die Schutz- und Erhaltungszielen gewährleisten zu können.
5.5
Die o.g. abgelehnte Potentialfläche liegt in unmittelbarer Nähe eines Hügelgrabes in der Gemeinde Groß Rönnau, das auf eine vorgeschichtliche Besiedelung dieser Region hindeutet und schützenswert ist.
Abschließend möchte ich noch einige Punkte anführen.
• Ich halte es für äußerst fragwürdig, dass der Fledermausschutz als Kriterium im 2.Entwurf komplett entfallen ist. Unfassbar, dass der Schutz der schlaggefährdeten Tiere im Umfeld der Kalkberghöhlen Bad Segeberg (bedeutendstes Winterquartier Nordeuropas mit zahlreich gefährdeten Arten) komplett außer Acht gelassen wird, trotz aktuellem A20-Gerichtsurteil (Kein Weiterbau aufgrund Verfahrensfehlern beim Naturschutz, insbesondere Fledermausschutz) und neuen Forschungsergebnissen, dass Fledermäuse sich durch das Licht der WKA's angezogen fühlen.
• In Krems II haben wir keine zentrale, öffentliche Trinkwasserversorgung, sondern jeder Haushalt muss einen eigenen Brunnen betreiben. Durch die riesigen Gründungsbauteile der WKA's werden die geologischen Trennschichten zerstört, sodass Schadstoffe in tiefere, wasserführende Schichten gelangen. So hätte ich im angenommenen Horrorszenario Windindustriepark den Wertverlust meiner Immobilie und die mögliche Verunreinigung meines Trinkwassers zu beklagen
• Desweiteren bin ich sehr besorgt, dass immer noch ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu dem Themen Infraschall und tieffrequenter Schall besteht. Die potentiellen Gesundheitsgefahren machen mir Angst.
Mit freundlichen Grüßen
███ █████ █████████