Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://bob-sh.de/ veröffentlichte Fachanwendung BOB-SH (Modul Landesplanung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webanwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Die Inhalte in Leichter Sprache weisen Mängel auf und enthalten verwirrende Bezüge zu Bildern, die nicht dargestellt werden.
Manche Bedienelemente haben keinen zugänglichen Namen.
Die Überschriftenstruktur ist an manchen Stellen nicht schlüssig.
Einzelne Menüs sind nicht als Listen ausgezeichnet und können daher von Screenreadern nicht als zusammengehörig ermittelt werden.
Die Entwurfsliste unter „Meine Entwürfe“ ist für Screenreader nicht als Liste ermittelbar.
Die Datenschutz-Seite enthält Elemente, die von Screenreadern als „leer“ präsentiert werden.
Die Funktion „Kriterien am Ort abfragen“ ruft eine Tabelle auf, die für Screenreader nur eingeschränkt ermittelbar ist und zudem unklare Überschriften enthält.
Vereinzelt werden zu geringe Farbkontraste verwendet, um Informationen zu vermitteln, z. B. zur Hervorhebung von Textlinks, markierten Schaltflächen oder ausgewählten Menüpunkten.
Vereinzelt werden zu geringe Textkontraste verwendet.
Interaktive Karten haben zu geringe Schrift- und Grafikkontraste, haben keine zoombaren Beschriftungen und sind für Screenreader-Nutzende nicht überspringbar.
Der Sprunglink „Direkt zum Login springen“ bewirkt nichts.
Das Textformular zur Eingabe von Stellungnahmen im Fenster „Ihre Stellungnahme“ ist nicht ohne Weiteres per Tastatur zugänglich.
Das Fragezeichen-Icon an verschiedenen Stellen der Website blendet bei Mouseover wichtige Zusatzinformationen ein. Per Tastatur sind diese Informationen nicht zugänglich.
Die Bedienelemente für Kartenfunktionen lassen sich per Tastatur fokussieren, aber nicht aktivieren.
Manche Beschriftungen und zugänglichen Namen sind auf Englisch.
Manche Kartenfunktionen sind nicht selbsterklärend. Eine Legende mit Anweisungen fehlt.
Die zugänglichen Namen einiger Dropdown-Menüs werden vom Screenreader nicht ausgegeben.
Im Fenster für Stellungnahmen sind Pflichtfelder mit Sternchen (*) gekennzeichnet. Eine Erklärung des Symbols fehlt jedoch.
Wenn Registerkarten auf Verfahrensseiten per TAB angesteuert werden, wird vom Screenreader immer der Wert „ausgewählt“ angegeben, auch wenn die betreffende Registerkarte nicht ausgewählt ist.
Auf Mobilgeräten lassen sich manche Menüs nach dem Öffnen nicht per Tastatur schließen.
Auf Mobilgeräten werden dekorative Icons in der Verfahrensliste per Fokus angesteuert, aber nicht vom Screenreader angekündigt.
Die Listenelemente in den responsiven Menüs (mobil) werden vom Screenreader mit „Menü-Objekt“ ausgegeben.
Der Schalter „Anmelden“ lässt sich auf Mobilgeräten mit eingeschaltetem Screenreader nicht aktivieren.
Weitere Anmerkungen
Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
PDF-Dokumente
Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht PDF/UA-konform, da aufgrund der fehlenden Struktur ein Screenreader die Inhalte nicht wahrnehmen kann.
Erstellung und letzte Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals im Februar 2022 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Dataport vom 24.11.2025 bis 10.12.2025 durchgeführten Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.12.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur
Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
CIO – Zentrales IT-Management
Niemannsweg 220
24106 Kiel
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

