Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Landesplanung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.

01. Wie funktioniert die Online-Beteiligung?

BOB-SH stand ursprünglich für Bauleitplanung Online Beteiligung in Schleswig-Holstein.

Heute wird BOB-SH als Oberbegriff für die Bürgerinnen- und Bürger- sowie Behörden-Online-Beteiligungen in Schleswig-Holstein mit den Modulen "Bauleitplanung", "Landesplanung", "Planfeststellungsverfahren" und "Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" verwendet.

Über den Plattformswitscher "BOB-SH-Plattformen" (rechts oben) gelangen Sie direkt zu den anderen Modulen.

Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung an Verfahren der Landesplanung oder ähnlicher Planungen im Land erfolgt online über BOB-SH. Die Ministerien und Fachbehörden Schleswig-Holsteins haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsverfahren über BOB-SH durchzuführen. Sie laden die Planungsdokumente auf der Website hoch und stellen sie der Öffentlichkeit (und den Trägern öffentlicher Belange) bereit. Diese wiederum erstellen ihre Stellungnahmen online, reichen sie ein und werden über die Ergebnisse der Beteiligung informiert.

Sie finden an verschiedenen Stellen die Schaltfläche REDEN SIE MIT! Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme durch Auswahl eines Kreises oder eines Bezugspunktes auf der Karte zu verorten. Sofern Sie keine Lokalisierung wünschen, wählen Sie KEIN ORTSBEZUG aus.

Die Planungsprozesse des Landes Schleswig-Holstein sehen vor, dass die Öffentlichkeit zu den Plänen Stellung nehmen kann. Dies ist im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung alle Planungsdokumente einsehen und eine Stellungnahme über BOB-SH abgeben.

Die planende Behörde ist in formellen Planverfahren verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute der Behörde und ggf. eines hiermit beauftragten externen Planungsbüros. Bei der fachlichen Bewertung (Abwägung) wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt werden kann. Die Entscheidung über die Berücksichtigung fällt die planende Behörde.

Sofern fachlich erforderlich, wird die Planung angepasst.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme erfolgreich über BOB-SH abgegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können so sicher sein, dass die Stellungnahme geprüft und fachlich bewertet wird. Von einer zusätzlichen und damit doppelten Abgabe Ihrer Stellungnahme per E-Mail, per Brief oder auf anderen Wegen sollte möglichst abgesehen werden; sie bringt keinerlei Vorteile.

Die "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist, werden sie im Verfahren beteiligt.

Viele Planverfahren laufen über einen längeren Zeitraum. Wenn Sie eine Stellungnahme eingereicht und darin z. B. Bedenken zur Planung geäußert haben, können Sie dies später nachweisen.

Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit, das aktuelle Beteiligungsverfahren auszuwählen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Seiten zu den einzelnen laufenden Verfahren (hier sind auch die Planungsunterlagen einsehbar), solange die Anhörung läuft.

02. Registrierung

Der Schleswig-Holstein Service ist das landesweite E-Government-Portal des Landes und bietet mehrere Services für Bürgerinnen und Bürger an, die Ihnen umständliche Wege in die Ämter ersparen können. Dazu ist eine einmalige kostenlose Registrierung notwendig, die Sie hier starten können. Nach der Registrierung können Sie neben der Beteiligung an Planverfahren des Landes oder der kommunalen Bauleitplanung auch Melderegisterauskünfte erhalten oder eine Gewerbemeldung vorbereiten.

Eine Anleitung zur Registrierung im Schleswig-Holstein-Service finden Sie hier.

BOB-SH ist Schleswig-Holstein-Service vertreten und bietet einige Komfortfunktionen, die Sie ohne Anmeldung nicht nutzen können. So können Sie zum Beispiel Stellungnahmen zwischenspeichern und sie zu einem späteren Zeitpunkt abschließen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Stellungnahmen gezielt bestimmten Bereichen/Kapiteln der Planung zuzuordnen oder Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen und so die Einordnung Ihrer Stellungnahme zu erleichtern.

Eine Anleitung zur Registrierung im Schleswig-Holstein-Service finden Sie hier.

Eine Anleitung zur Registrierung im Schleswig-Holstein-Service finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu personalisieren oder anonym abzugeben. Durch Auswahl des entsprechenden Feldes und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie informiert, sobald Sie die Auswertung Ihrer Stellungnahme online einsehen können. Außerdem erhalten Sie per Mail die zu Ihrer Stellungnahme gehörende Identifikationsnummer (ID), mit der Sie nach Abschluss des Verfahrens die Bewertung Ihrer Stellungnahme in einer Auswertungstabelle wiederfinden können.

Sie können ihre Stellungnahme jedoch auch anonym ohne Angabe einer E-Mail Adresse abgegeben.

03. Welche Online-Beteiligungen gibt es?

Die Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen zum Thema Windenergie sind seit dem 23.10.2020 beendet.

Das Beteiligungsverfahren zu den Landschaftsrahmenplänen ist seit dem 01.03.2019 beendet.

Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans ist seit dem 22.02.2021 beendet.

Das Beteiligungsverfahren zum Raumordnungsverfahren zur Errichtung einer Erdgastransportleitung ist seit dem21.06.2019 beendet.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden / wurden im Rahmen des Abwägungsprozesses bearbeitet.

Über BOB-SH haben Sie auch die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Verfahren der kommunalen Bauleitplanung abzugeben und Planfeststellungsverfahren des Landes einzusehen. BOB-SH wird von Verwaltungen in ganz Schleswig-Holstein genutzt, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung durchzuführen.

04. Technische Fragen

Seit dem 01.01.2021 wird beider Nutzung von BOB-SH der Browser „Microsoft Internet Explorer (IE)“ nicht mehr unterstützt. Abgelöst wird dieser Browser durch Microsoft Edge.

Da auch seitens Microsoft des Ende des Supports für den Internet Explorer bereits angekündigt und der Browser somit nicht mehr auf dem neusten Stand der (Sicherheits-) Technik ist, ist diese Ablösung unvermeidbar.

Schleswig-Holstein ist in die Planungsräume I, II und III aufgeteilt. Der Landesentwicklungsplan umfasst als Geltungsraum das ganze Land. Standardmäßig ist in der interaktiven Karte nur der Planungsraum sichtbar, dessen Planverfahren ausgewählt wurde; die beiden anderen Planungsräume sind ausgegraut. Dies ist in der Kartenebene daran erkennbar, dass die Ebene "andere Planungsräume" aktiv ist (rote Schrift mit dem Symbol "offenes Auge"). Deaktiviert man diese Kartenebene, werden auch die anderen beiden Planungsräume sichtbar. In der Kartenebene wird der Text der Ebene „andere Planungsräume“ blau und mit dem Symbol "durchgestrichenes Auge" dargestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Stellungnahme nur zu dem ausgewählten Planverfahren des zuvor ausgewählten Planungsraums abgeben. Wechseln Sie in ein anderes Planverfahren über die Startseite oder über die LINKS im Verfahrensinfoteil, wenn Sie eine Stellungnahme zu einem anderen Planungsraum abgeben wollen.

05. Datenschutz

Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie hier.

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie in Ihrer Stellungnahme keine anderen Personen namentlich benennen oder beschreiben. Sie bestätigen durch das Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.

Informationen über die Mitarbeit von unterstützenden Planungsbüros erhalten Sie in den ergänzenden Datenschutzhinweisen der Verfahren.

06. Wartung

Wartungen dieses Verfahrens sind mit kurzen Unterbrechungen verbunden.

In unregelmäßigen Abständen kann es deshalb zu Einschränkungen im Betrieb kommen.
Ist ein konkreter Termin bekannt, wird er an dieser Stelle veröffentlicht.