01. Wie funktioniert die Online-Beteiligung?
BOB-SH stand ursprünglich für Bauleitplanung Online Beteiligung in Schleswig-Holstein.
Heute wird BOB-SH als Oberbegriff für die Bürger- und Behörden-Online-Beteiligungen in Schleswig-Holstein mit den Modulen "Bauleitplanung", "Landesplanung", "Planfeststellungsverfahren" und "Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" verwendet.
Über den Plattformswitscher "BOB-SH-Plattformen" (rechts oben) gelangen Sie direkt zu den anderen Modulen.
Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung an Verfahren der Landesplanung oder ähnlicher Planungen im Land erfolgt online über BOB-SH. Die Ministerien und Fachbehörden Schleswig-Holsteins haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsverfahren über BOB-SH durchzuführen. Sie laden die Planungsdokumente auf der Website hoch und stellen sie der Öffentlichkeit (und den Trägern öffentlicher Belange) bereit. Diese wiederum erstellen ihre Stellungnahmen online, reichen sie ein und werden über die Ergebnisse der Beteiligung informiert.
Sie finden an verschiedenen Stellen die Schaltfläche REDEN SIE MIT! Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme durch Auswahl eines Kreises oder eines Bezugspunktes auf der Karte zu verorten. Sofern Sie keine Lokalisierung wünschen, wählen Sie KEIN ORTSBEZUG aus.
Die Planungsprozesse des Landes Schleswig-Holstein sehen vor, dass die Öffentlichkeit zu den Plänen Stellung nehmen kann. Dies ist im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung alle Planungsdokumente einsehen und eine Stellungnahme über BOB-SH abgeben.
Die planende Behörde ist in formellen Planverfahren verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute der Behörde und ggf. eines hiermit beauftragten externen Planungsbüros. Bei der fachlichen Bewertung (Abwägung) wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt werden kann. Die Entscheidung über die Berücksichtigung fällt die planende Behörde.
Sofern fachlich erforderlich, wird die Planung angepasst.
Wenn Sie Ihre Stellungnahme erfolgreich über BOB-SH abgegeben haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können so sicher sein, dass die Stellungnahme geprüft und fachlich bewertet wird. Von einer zusätzlichen und damit doppelten Abgabe Ihrer Stellungnahme per E-Mail, per Brief oder auf anderen Wegen sollte möglichst abgesehen werden; sie bringt keinerlei Vorteile.
Hilfe zu diesem Programm können Sie
- im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Teilaufstellung der Regionalpläne I, II und III, Sachthema Windenergie und zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans, Sachthema Windenergie, unter der E-Mail-Adresse windenergiebeteiligung@im.landsh.de sowie beim Bürgertelefon unter 0431-988-5184 oder
- im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans unter der E-Mail-Adresse landesentwicklungsplan@im.landsh.de sowie unter der Telefonnummer 0431-988-1880
erhalten.
Die "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist, werden sie im Verfahren beteiligt.
Viele Planverfahren laufen über einen längeren Zeitraum. Wenn Sie eine Stellungnahme eingereicht und darin z. B. Bedenken zur Planung geäußert haben, können Sie dies später nachweisen.
Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit, das aktuelle Beteiligungsverfahren auszuwählen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Seiten zu den einzelnen laufenden Verfahren (hier sind auch die Planungsunterlagen einsehbar), solange die Anhörung läuft.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Personen bzw. Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung informiert. Dazu wird in einer E-Mail bekannt gegeben, ab wann und wo die Synopse der Abwägung, die aus den eingereichten Stellungnahmen und den jeweiligen Voten der zuständigen Behörde dazu besteht, im Netz eingesehen werden kann. Das geht natürlich nur, wenn eine kontaktfähige E-Mail- Adresse mit angegeben wurde.