Die Landesplanungsbehörde hat zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 eine Teilfortschreibung durchgeführt, die das Thema "'Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" betrifft.
Im Plantext (Teil A und B) des Landesentwicklungsplans wurde im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 eine geringfügige Planänderung vorgenommen. Es wurde die Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geändert . Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, sowie andere, kleine Wohneinheiten in flächensparender Bauweise mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern Wohnfläche werden statt zu zwei Dritteln jetzt nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gilt für alle Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind.
In die Begründung zu Kapitel 3.6.1 Absatz 3 des Plantextes wurde das Ergebnis der überschlägigen Umweltprüfung zu der Änderung aufgenommen. Die überschlägige Umweltprüfung wurde gemäß der in Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) genannten Kriterien durchgeführt und ist als Anlage zur Begründung zu Absatz 3 im Anhang des Plantextes als Anlage 3a ergänzt worden.
Aufgrund der geänderten Anrechnung auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen wurde außerdem im Umweltbericht des Landesentwicklungsplans (Teil D) der Text in den Kapiteln 4.2.4 und 4.2.4.3.1 angepasst.
Die Änderungen im Plantext und die Anpassungen im Umweltbericht des Landesentwicklungsplans erfolgten durch die "Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021" vom 5. Februar 2025. Diese ist am 24. Februar 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. Schl.-H. 2025/28) veröffentlicht worden und am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.
Zum Entwurf der Landesverordnung beziehungsweise der Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" wurde vom 25. Juni bis 27. August 2024 ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erfolgten Abwägungen der Landesplanungsbehörde wurden in einer Synopse zusammengestellt.
Das Verfahren der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 zum Thema "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" ist abgeschlossen. Es können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden.