Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, Änderung Kapitel 3.6.1 Absatz 3

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kurzinfo

Die Landesplanungsbehörde hat zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 eine Teilfortschreibung durchgeführt, die das Thema "'Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" betrifft.

Im Plantext (Teil A und B) des Landesentwicklungsplans wurde im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 eine geringfügige Planänderung vorgenommen. Es wurde die Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geändert . Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, sowie andere, kleine Wohneinheiten in flächensparender Bauweise mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern Wohnfläche werden statt zu zwei Dritteln jetzt nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gilt für alle Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind.

In die Begründung zu Kapitel 3.6.1 Absatz 3 des Plantextes wurde das Ergebnis der überschlägigen Umweltprüfung zu der Änderung aufgenommen. Die überschlägige Umweltprüfung wurde gemäß der in Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) genannten Kriterien durchgeführt und ist als Anlage zur Begründung zu Absatz 3 im Anhang des Plantextes als Anlage 3a ergänzt worden.

Aufgrund der geänderten Anrechnung auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen wurde außerdem im Umweltbericht des Landesentwicklungsplans (Teil D) der Text in den Kapiteln 4.2.4 und 4.2.4.3.1 angepasst.

Die Änderungen im Plantext und die Anpassungen im Umweltbericht des Landesentwicklungsplans erfolgten durch die "Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021" vom 5. Februar 2025. Diese ist am 24. Februar 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. Schl.-H. 2025/28) veröffentlicht worden und am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Zum Entwurf der Landesverordnung beziehungsweise der Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" wurde vom 25. Juni bis 27. August 2024 ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erfolgten Abwägungen der Landesplanungsbehörde wurden in einer Synopse zusammengestellt.

Das Verfahren der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 zum Thema "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" ist abgeschlossen. Es können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden.

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Verordnungen

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein wird gemäß § 5 Absatz 7 Landesplanungsgesetz von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.

Hier finden Sie die

  • "Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein -Fortschreibung 2021" vom 5. Februar 2025, mit der die Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplans umgesetzt wurde. Die Verordnung ist am 24. Februar 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. Schl.-H. 2025/28) veröffentlicht worden und am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

  • "Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein- Fortschreibung 2021" vom 25. November 2021 in der seit dem 25. Februar 2025 geltenden Fassung.

Außerdem finden Sie hier die Rechtsbehelfsbelehrung zur Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021.

Änderung Plantext und Umweltbericht

Hier finden Sie die Änderungen durch die Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 .

Im Plantext des Landesentwicklungsplans wurde das Kapitel 3.6.1 Absatz 3 geändert und im Anhang eine neue Anlage 3a ergänzt.

Im Umweltbericht wurden die Kapitel 4.2.4 und 4.2.4.3.1 angepasst.

Die Änderungen sind im Änderungsmodus dargestellt.

Synopse

Im Zeitraum 25. Juni bis 27. August 2024 wurde ein öffentliches Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 durchgeführt.

Hier finden Sie eine Synopse mit den 58 Stellungnahmen, die im Beteiligungsverfahren abgegeben wurden, und die jeweiligen Abwägungen durch die Landesplanungsbehörde (Votum).