Entwurf der Schutzgebietsverordnung
Entwurf der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Moore im Tielenautal” (Stand:03. Juli 2026).

Die Ausweisung von Schutzgebieten bewegt sich in dem dafür nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 1, 22, 23 BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (§§ 13, 12a, 19 LNatSchG) gegebenen gesetzlichen Rahmen. Seitens des LfU wurde ein fachliches Gutachten erarbeitet, das die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Gebietes darstellt (sog. Schutzwürdigkeitsgutachten). Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung einschließlich der Abgrenzung erarbeitet. Bereits in dieser Phase wurden Gespräche mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie Jagdvorstehern geführt. Am 01.07.2026 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der alle Interessierten über das geplante Naturschutzgebiet und das bevorstehende Rechtsetzungsverfahren informiert wurden.
Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung wird nun in den Gemeinden, Behörden, sonstigen öffentlichen Planungsträgern sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen zur Anhörung vorgelegt (§ 19 Abs. 1 LNatSchG, § 63 Abs. 1 BNatSchG). Parallel dazu wird dieser für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung und bis zu zwei Wochen danach können alle Interessierten eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgeben. Nach eingehender Prüfung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen durch das LfU teilt es das Ergebnis den Personen mit, die eine Stellungnahme abgegeben haben.
Hinweis: Rückmeldungen können nur gegeben werden, wenn eine E-Mail Adresse oder Postanschrift angegeben wird.
Entwurf der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Moore im Tielenautal” (Stand:03. Juli 2026).
Übersichtskarte 1a: Anlage 1a des Verordnungsentwurfs: Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000.
Übersichtskarte 1b: Anlage 1b des Verordnungsentwurfs: Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000. Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist senkrecht schraffiert eingetragen. Das europäische Vogelschutzgebiet ist waagerecht eingetragen.
Abgrenzungskarte 2a: Anlage 2a des Verordnungsentwurfs Blatt 1: Karte im Maßstab 1:5.000.
Abgrenzungskarte 2a: Anlage 2a des Verordnungsentwurfs Blatt 2: Karte im Maßstab 1:5.000.
Abgrenzungskarte 2b: Anlage 2b des Verordnungsentwurfs Blatt 1: Karte im Maßstab 1:5.000. Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist senkrecht schraffiert eingetragen. Das europäische Vogelschutzgebiet ist waagerecht eingetragen.
Abgrenzungskarte 2b: Anlage 2b des Verordnungsentwurfs Blatt 2: Karte im Maßstab 1:5.000. Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist senkrecht schraffiert eingetragen. Das europäische Vogelschutzgebiet ist waagerecht eingetragen.
Anlage 3 des Verordnungsentwurfs: Erhaltungsziele für den das gepl. NSG umfassenden Teilbereich des gesetzlich geschützten Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1622-493 „Eider-Treene-Sorge-Niederung“ Teilgebiet „Moore im Tielenautal“.
Zur Schutzwürdigkeit des Gebietes "Moore im Tielenautal", Kreis Dithmarschen, im Sinne des § 23 Abs. 1 BNatSchG in Verb. mit § 13 LNatSchG. Hierzu können keine Stellungnahmen abgegeben werden.