| | | | | | Konfliktrisiko | | |
Nr. | Kriterium | Beschreibung | Wirkung | WA vorh. | hoch (-) | mittel (0) | gering (+) | AK[footnoteRef:29] Nr. [29: Nummerierung gemäß der Reihenfolge der Nennung im Runderlass vom 29.04.2016] |
1. | Zielbereich Siedlungsstruktur und -entwicklung sowie Daseinsvorsorge / Schutzgutbereich Mensch und menschliche Gesundheit | |
1.1 | Geplante Siedlungsentwicklung der Gemeinden und Städte | Die Ausweisung von Vorranggebieten kann u.U. bereits geplanten Siedlungsentwicklungen entgegenstehen. Potenziell betroffen könnten laufende Bauleitplanungen, Siedlungsentwicklungs- oder Gewerbeentwicklungskonzepte sein. | Beeinträchtigung der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich teilweise oder vollständig im Bereich geplanter Siedlungsentwicklungen oder liegt im Abstandspuffer von 250 m von diesen. | Potenzialfläche liegt im 250 – 800 m Abstandspuffer zur Wohnbebauung oder im 400 m Abstandspuffer zu Gewerbeflächenentwicklung. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der geplanten Siedlungsentwicklung. | 1 |
1.2 | Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie verdichtete Bereiche der Ordnungsräume um Hamburg, Lübeck und Kiel | Die Räume sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs-und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen bzw. im Bereich der Ordnungsräume gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben. Windenergie ist im näheren Umfeld nur schwer mit anderen differenzierten Siedlungsnutzungen vereinbar. | Beeinträchtigung der im LEP formulierten Ziele für Stadt- und Umlandbereiche | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Stadt- und Umlandbereichs. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Stadt- und Umlandbereichs. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb eines Stadt- und Umlandbereichs. | 2 |
1.3 | Umfassung von Siedlungsflächen, Riegelbildung | Es soll verhindert werden, dass Ortslagen in unzumutbarer Weise von WKA umstellt werden. Ebenso sollten in Fällen, in denen optische Riegel in der Landschaft entstehen würden, größere Abstände zwischen den Vorranggebieten vorgesehen werden. Die Analyse und Abwägung erfolgt in Anlehnung an das „Gutachten zur Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (MEIL MV/UmweltPlan 2013). Die Vorgehensweise unterscheidet sich von allen anderen Kriterien dadurch, dass die Betroffenheit von Ortslagen durch alle für eine Umfassung verantwortlichen Potenzialflächen inkl. der bereits vorhandenen WEA nur als übergreifende Gesamtbetroffenheit beurteilt werden kann. Erläuterung zur Anwendung erfolgt im Kriterienkatalog. | Optisch bedrängende Wirkung auf Siedlungen durch Umfassung und Riegelbildung | Ja / Nein | Potenzialfläche ist Teil einer überdurchschnittlichen Umfassung einer Ortslage. Mindestens eine Ortslage ist von Potenzialflächen so umgeben, dass eine Umfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Die Einstufung wird im Text weiter erläutert. | Potenzialfläche ist Teil einer durchschnittlichen Umfassung einer Ortslage. Die Potenzialflächen können eine Umfassung auslösen. Die Einstufung wird im Text weiter erläutert. | Potenzialfläche ist Teil einer unterdurchschnittlichen Umfassung einer Ortslage. Eine Umfassung tritt in der Regel nicht ein. Die Einstufung wird im Text weiter erläutert. | 4 |
2. | Zielbereich wirtschaftliche Entwicklung, Infrastruktur, Tourismus, Erholung | |
2.1 | Verkehr, sonstige technische Infrastruktur | |
2.1.1 | 600 m - 10km/ 15 km Radius um VOR und DVOR-Anlagen | In den Schutzbereichen um die Drehfunkfeuer ist die Errichtung von WEA grundsätzlich möglich (DFS). Jedoch ist die Genehmigung stets von einer Einzelfallprüfung abhängig zu machen, die feststellt, ob die Bauwerke die Flugsicherungseinrichtungen stören können. | Gefährdung des Flugverkehrs | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des 600 m bis 10km/ 15 km-Radius um VOR und DVOR-Anlagen. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des 600 m bis 10km/ 15 km-Radius um VOR und DVOR-Anlagen. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Radien um VOR und DVOR-Anlagen. | 5 |
2.1.2 | Platzrunden Flugverkehr inklusive Mindestabstand (400 / 850 m) | Aus den Gemeinsamen Grundsätzen für Flugplätze mit Sichtflugbetrieb ergibt sich, dass im Bereich der Platzrunden keine Hindernisse vorhanden sein sollen, die die sichere Durchführung des Flugplatzverkehrs gefährden können. Dies gilt auch für den definierten Mindestabstand zur Platzrunde. | Gefährdung des Flugverkehrs | | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von Platzrunden inklusive des Mindestabstandes. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von Platzrunden inklusive des Mindestabstandes. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb von Platzrunden inklusive des Mindestabstandes. | 6 |
2.1.3 | An- und Abflugbereiche / Hindernisbegrenzungsflächen von Flugplätzen | Aus den Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb sowie aus den Gemeinsamen Grundsätzen für Flugplätze mit Sichtflugbetrieb ergibt sich, dass zumindest innerhalb der für jeden Flugplatz definierten An- und Abflugbereiche keine WKA zulässig sind, da sie in diesen Bereichen in jedem Fall eine Gefahr für den Luftverkehr darstellen. | Gefährdung des Flugverkehrs | | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von An- und Abflugbereichen / Hindernisbegrenzungsflächen von Flugplätzen. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von An- und Abflugbereichen / Hindernisbegrenzungsflächen von Flugplätzen. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb von An- und Abflugbereichen / Hindernisbegrenzungsflächen von Flugplätzen. | 7 |
2.1.4 | Flächen mit militärischen Belangen, einschließlich militärischer Richtfunktrassen | Die Schutzbereichseinzelforderungen enthalten in vielen Fällen nur Einschränkungen für den Bau und Betrieb von WKA wie z.B. Höhenbeschränkungen i.V.m. gestaffelten Abständen zur militärischen Anlage. | Störung der Radar- und Funkfunktionen, Gefährdung des Flugverkehrs | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von Flächen mit militärischen Belangen, einschließlich militärischer Richtfunktrassen. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von Flächen mit militärischen Belangen, einschließlich militärischer Richtfunktrassen. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb von Flächen mit militärischen Belangen, einschließlich militärischer Richtfunktrassen. | 8 |
2.1.5 | Schutzbereich DWD-Wetterradarstation Radius 5 – 15 km | Schutzbereich der DWD-Wetterradarstation (Radius 5 – 15 km) | Störung der Radarfunktionen / Beeinflussung der Messwerte (betrifft PR II und III) | Ja / Nein | Errichtung von mind. 100m-WKA unter Berücksichtigung der jeweils zulässigen Gesamthöhe gem. DWD-Vorgabe nicht möglich | Errichtung von mind. 100m-WKA unter Berücksichtigung der jeweils zulässigen Gesamthöhe gem. DWD-Vorgabemöglich. Bislang kein Anlagenbestand auf der Fläche. | Errichtung von mind. 100m-WKA unter Berücksichtigung der jeweils zulässigen Gesamthöhe gem. DWD-Vorgabe möglich. Bereits bestehende Anlagen auf der Fläche vorhanden. | 9 |
2.1.6 | Flächen mit Abbaugenehmigungen oder Rohstoffpotenzialgebiete für oberflächennahe Rohstoffe | - Vorranggebiete f. d. Abbau oberflächennaher Rohstoffe
- Vorbehaltsgebiete f. d. Abbau oberflächennaher Rohstoffe (weitestgehend in Rohstoffpotentialgebieten enthalten),
- Rohstoffpotentialgebiete (Fachbeitrag Rohstoffsicherung) mit gekennzeichneten Flächen, die freizuhalten,
- Flächen mit Abbaugenehmigungen f. oberflächennahe Rohstoffe
| Abbaugenehmigung bzw. potenzieller Abbau steht der Nutzung für Windenergie entgegen. | | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche im Bereich einer Abbaugenehmigung bzw. Potenzialfläche. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche im Bereich einer Abbaugenehmigung bzw. Potenzialfläche. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Abbaugenehmigungen bzw. Potenzialflächen. | 10 |
2.1.7 | Netzkapazität | Berücksichtigung der regionalen Aufnahmekapazität der Netze. Ziel ist es, weitere Windausbauplanungen vordringlich in Gebieten zu befördern, in denen noch hinreichende Aufnahmekapazitäten bestehen und keine zusätzlichen Netzausbaumaßnahmen auf Höchstspannungsebene erforderlich werden. | Gunstkriterium | Ja / Nein | Ein Gutachten der Netzbetreiber zur Ermittlung der Kapazitäten wird erst während der ersten Anhörung vorliegen. Dann werden diese Erkenntnisse berücksichtigt. | 14 |
2.2 | Tourismus und Erholung | |
2.2.1 | Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung | Schwerpunkträume in denen dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben beizumessen ist. Die Gebiete sind in der Karte des LEP 2010 dargestellt. | Anlagebedingte Störwirkungen | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Schwerpunktraumes | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Schwerpunktraumes | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Schwerpunkträume | 3 |
2.2.2 | Zukünftige Kernbereiche für Tourismus und Erholung | | Anlagebedingte Störwirkungen | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Kernbereichs. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Kernbereichs. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Kernbereiche. | 3 |
2.2.3 | Naturparke | In diesen Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie für Tourismus und Erholung ist in den gebietsbezogenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungszielen die Entwicklung und Förderung erneuerbarer Energie zwar nicht explizit vorgesehen .Insofern wird die Ausweisung von Konzentrationszonen für WKA ganz überwiegend nicht mit dem Charakter und der Zielsetzung der Naturparke vereinbar sein. Gleichwohl erscheint es in Einzelfällen möglich, dass in Randzonen oder Teilbereichen, die nicht mit anderen Tabuzonen überlagert sind, Konzentrationszonen ausgewiesen werden können. | Anlagebedingte Störwirkungen | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Naturparks. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Naturparks | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Naturparke | 16 |
2.2.4 | Regionale Grünzüge der Ordnungsräume | | | | Potenzialfläche befindet sich mit 75 % oder mehr ihrer Gesamtfläche innerhalb eines regionalen Grünzugs. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines regionalen Grünzugs. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb regionaler Grünzüge. | |
3. | Schutzgutbereich Tiere und Pflanzen / Gebiets- und Artenschutz | |
3.1 | Schutzgutbereich Tiere und Pflanzen | |
3.1.1 | Querungshilfen und damit verbundene Korridore | Bei der Festlegung der Vorranggebiete soll daher das gutachterlich ermittelte Konzept für die Trittsteinbiotope und Korridore (Meißner, M. et. al., der Rothirsch in Schleswig-Holstein - Lebensraum, Lebensraumverbund und Management) als wichtiges Abwägungskriterium mit einfließen. | Beeinträchtigung Funktionsfähigkeit der Querungshilfen Beeinträchtigung Lebensraumverbund | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 25 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des störungsarmen Korridorbereichs zu Querungshilfen. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 25 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des störungsarmen Korridorbereichs zu Querungshilfen. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb Wanderkorridore. | 18 |
3.1.2 | Planverfestigte Kompensationsflächen für den Straßenbau und weitere Ausgleichsflächen sowie Ökokonto-Flächen | Es soll sichergestellt werden, dass die Entwicklungsziele auf den Flächen nicht durch neue Eingriffe gefährdet werden. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob auf Kompensationsflächen für den Straßenbau oder in deren unmittelbarer Umgebung die Errichtung von WKA mit den Entwicklungszielen vereinbar ist. Eine Berücksichtigung erfolgt auf Grundlage von Stellungnahmen im Rahmen der Ressortmitzeichnung bzw. Beteiligung. | Verlust / Beeinträchtigung Funktionsfähigkeit von Kompensationsflächen | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von Kompensationsflächenkomplexen (Bildung von Flächenkomplexen: Abstand der Einzelflächen max. 50 m, mind. 20 ha zusammenhängend). | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb von Kompensationsflächen oder Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % im Bereich von zusammenhängenden Kompensationsflächen und/oder Ökokonto-Flächen (Bildung von Flächenkomplexen: Abstand der Einzelflächen max. 50 m, mind. 20 ha zusammenhängend). | Potenzialfläche befindet sich außerhalb von Kompensationsflächen oder Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % im Bereich von zusammenhängenden Kompensationsflächen und/oder Ökokonto-Flächen (Bildung von Flächenkomplexen: Abstand der Einzelflächen max. 50 m, mind. 20 ha zusammenhängend). | 19 |
3.1.3 | Wichtige Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems | Zu diesen Bereichen gehören Verbundachsen von überregionaler Bedeutung (ehemals Hauptverbundachsen) sowie solche von regionaler Bedeutung (ehemals Nebenverbundachsen) sofern sie auf der Regionalplanebene darstellbar sind. In den Landschaftsrahmenplänen werden die Entwicklungsziele für die wichtigen Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems benannt. Im Gegensatz zu den Schwerpunktbereichen können WKA in Verbundachsen eher mit den Schutzzielen vereinbar sein. Im Hinblick auf die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob dies mit der Verwirklichung der fachlichen Ziele des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems vereinbar ist bzw. diese wesentlich behindert. | Beeinträchtigung der Biotopverbundfunktion durch Zerschneidung Verriegelung, Auslösung von Meideverhalten | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb einer Verbundachse von überregionaler oder regionaler Bedeutung. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb einer Verbundachse von überregionaler oder regionaler Bedeutung. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb einer Verbundachse von überregionaler oder regionaler Bedeutung. | 21 |
3.1.4 | Räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen | Kleinere Biotopflächen sind auf der Maßstabsebene nicht mehr darstellbar und können in der einzelnen Vorhaben-Planung berücksichtigt werden. Wenn allerdings Flächen identifiziert werden, auf denen mehrere Kleinbiotope auf engem Raum beieinander liegen, so ist zu prüfen, ob eine solche Biotopdichte nicht im Einzelfall zum Ausschluss einer Potenzialfläche führen muss, weil keine ausreichende Restfläche für die Errichtung von WKA mehr verbleibt. | Beeinträchtigung der Biotopfunktion | Ja / Nein | Eine Berücksichtigung erfolgt auf Grundlage von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung. | Eine Berücksichtigung erfolgt auf Grundlage von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung. | Eine Berücksichtigung erfolgt auf Grundlage von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung. | 22 |
3.2 | Vereinbarkeit mit dem europäischen Gebiets- und Artenschutz | |
3.2.1 | Umgebungsbereich von 300 m bis 1.200 m zu Vogelschutzgebieten | Bei fast allen EU-Vogelschutzgebieten sind die in den Erhaltungszielen genannten Vogelarten auch auf die Nutzung des Umgebungsbereiches v.a. als Nahrungshabitate angewiesen. Weiterhin bestehen einige Vogelschutzgebiete aus getrennten Teilflächen, zwischen denen intensive Austauschbeziehungen bestehen. Die Errichtung von WKA zwischen diesen Gebietsteilen kann zu Konflikten führen. Zahlreiche Vogelarten weisen ein Meideverhalten gegenüber WKA auf, so dass in den Vogelschutzgebieten Habitate verloren gehen, wenn im Umfeld WKA errichtet werden. | indirekte Beeinträchtigung der für das Schutzgebiet maßgeblichen Bestandteile durch Barrierewirkung, Kollisionsgefahr oder Meideverhalten | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche im Umgebungsbereich SPA mit Vorkommen mindestens einer zu WEA konfliktreicher Zielart. Hinweis: Löst eine Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung aus. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche im Umgebungsbereich SPA mit Vorkommen mindestens einer zu WEA konfliktreicher Zielart. Hinweis: Löst eine Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung aus. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Umgebungsbereich SPA mit Vorkommen mindestens einer zu WEA konfliktreicher Zielart bzw. Potenzialfläche befindet sich im Umgebungsbereich eines SPA-Gebiet ohne Vorkommen WEA konfliktreicher Zielarten. | 23 |
3.2.2 | Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs | Die Hauptzugachsen, deren Bedeutung durch verschiedene Untersuchungen des Vogelzuges in Schleswig-Holstein belegt ist, sollen zum Schutz der wandernden Vogelarten von WKA freigehalten werden. Da die Zughöhen und damit auch das Kollisionsrisiko innerhalb dieser Achsen aufgrund landschaftlicher Gegebenheiten variiert, ist eine Aufnahme als Abwägungskriterium im Sinne des vorsorgenden Artenschutzes angemessen. Im Abwägungsprozess lassen sich Zonen unterschiedlicher Zugintensität unterscheiden. | Störwirkung /
Kollisionsgefährdung | Ja / Nein | Potenzialfläche enthält Bereiche mit hohem Zugaufkommen und geringen Flughöhen der Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs. | Potenzialfläche enthält Bereiche der Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs, Zugaufkommen in höherer Flughöhe, ggf. im Genehmigungsverfahren Höhenbegrenzung für WKA erforderlich. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Hauptachse. | 24 |
3.2.3 | Pot. Beeinträchtigungsbereiche (3/ 1,5/ 1 km Radius) mit besonderer Bedeutung für Großvögel | Potentielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1 km Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten. Im Einzelfall ist gutachterlich die Kollisionsgefährdung (Tötungsrisiko) der Arten mit den WKA oder von diesen ausgehende Störwirkungen darzulegen und artenschutzfachlich zu bewerten. Näheres wird in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse und Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarte SH festgelegt. | Kollisionsgefährdung | Ja / Nein | Potenzialfläche liegt ganz oder teilweise innerhalb der potenziellen Beeinträchtigungsbereiche von mindestens einem Brutpaar der genannten Arten | | Potenzialfläche liegt außerhalb der potenziellen Beeinträchtigungsbereiche der genannten Arten. | 25 |
3.2.4 | Wiesenvogel-Brutgebiete | Wiesenvogel-Brutgebiete | | | Potenzialfläche befindet sich ganz oder teilweise innerhalb von Wiesenvogel-Brutgebietenmit hoher Bedeutung für den Wiesenvogelschutz. | Potenzialfläche befindet sich ganz oder teilweise innerhalb von Wiesenvogel-Brutgebieten mit mittlerer Bedeutung für den Wiesenvogelschutz. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb von Wiesenvogel-Brutgebieten oder innerhalb von Wiesenvogelbrutgebieten mit nach fachlicher Eischätzung des LLUR geringer Bedeutung für den Wiesenvogelschutz.. | |
3.2.5 | Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche (nicht sicher nachgewiesen) | Umgebungsbereiche (1,5 km Radius) nicht sicher bekannter Horststandorte sowie Bereiche von vermuteten Vorkommen | Kollisionsgefährdung | | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche im Gebiete mit potenzieller Bedeutung für den Rotmilan. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche im Gebiet potenzieller Bedeutung für den Rotmilan. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb der Gebiete mit Bedeutung für den Rotmilan. | 27 |
3.2.6 | Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz | - Natura 2000-Gebiete mit dem Schutzziel Fledermäuse mit 1.000 m Abstand
- Fledermauswinterquartiere mit 1.000 m Abstand
potenzielle Lebensräume für Fledermäuse einschl. Pufferabstände zu jenen - Wälder
- Siedlungen
- Fließgewässer 1. Ordnung
(in Anlehnung an „Empfehlung zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanung in Schleswig Holstein“ LLUR 2008). | Beeinträchtigung Lebensraum, Störwirkung /
Kollisionsgefährdung | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb der Lebensräume mit bes. Bedeutung (Quartiere und FFH-Puffer) für den Fledermausschutz. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % innerhalb der Lebensräume mit bes. Bedeutung für den Fledermausschutz (Quartiere und FFH-Puffer) oder mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb der potenziellen Lebensräume (Wald, Gewässern und Siedlungsräume mit Puffer). | Potenzialfläche befindet sich außerhalb von Gebieten mit. Bedeutung für den Fledermausschutz bzw. mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb der Gebiete mit Bedeutung für den Fledermausschutz (Pufferflächen potenzieller Lebensräume aus Wald, Gewässern und Siedlungsräumen). | 28 |
4. | Zielbereich Ressourcenschutz, Ressourcenentwicklung / Schutzgutbereich Boden und Wasser | |
4.1 | Vorranggebiete für Binnenhochwasserschutz | In den Regionalplänen sind als Vorranggebiete für den vorbeugenden Binnenhochwasserschutz (Überschwemmungsbereiche) ausgewiesen. Hierzu gehören: durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete; Gebiete zwischen den Flüssen und ihren Deichen, die nach dem Wasserrecht per Legaldefinition als Überschwemmungsgebiet festgesetzt sind, sowie weitere potenzielle Überschwemmungsgebiete. Sie sind in ihrer natürlichen Funktion als Überschwemmungsbereiche zu erhalten und langfristig zu sichern. Durch die Ausweisung als Vorranggebiet wird der auf der Maßstabsebene der Regionalpläne weitestgehend räumlich sowie sachlich konkretisierten Nutzung für den vorbeugenden Hochwasserschutz der Vorrang eingeräumt. | Beeinträchtigung der Vorranggebiete in ihrer Funktion als Überschwemmungsbereich | Ja / Nein | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Vorranggebietes für Binnenhochwasserschutz. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb eines Vorranggebietes für Binnenhochwasserschutz. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb eines Vorranggebietes für Binnenhochwasserschutz. | 15 |
4.2 | Schützenswerte Geotope | Geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Kleevkanten und Steilufer. Die Geotope sind über das Landschaftsbild erkennbar und zugänglich. | Verlust bzw. visuelle Beeinträchtigung | Ja / Nein | Potenzialfläche enthält Bereiche mit besonders schützenswerten Geotopen | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 25 % innerhalb eines schützenswerten Geotops. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb bzw. mit weniger als 25 % innerhalb eines schützenswerter Geotope. | 20 |
5. | Schutzgutbereich Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter | |
5.1 | 5 km um bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder | Nach dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein handelt es sich hier um besonders schützenswerte, für die historische Kulturlandschaft bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder, die mit einem pauschalierten Abstandspuffer von 5.000 Metern versehen werden sollen. Eine Berücksichtigung erfolgt gemäß Tabelle „Kriteriengewichtung für die Abwägung“. | Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf die prägenden Ortsbilder und Stadtsilhouetten | Ja / Nein | Potenzialfläche liegt mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des Umfeldes von 5.000 m. | Potenzialfläche liegt mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des Umfeldes von 5.000 m. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb des Umfeldes von 5.000 m. | 13 |
5.2 | Kernbereiche charakteristischer Landschaftsräume (CL) | | Anlagebedingte Störwirkungen | Ja / Nein | Potenzialfläche liegt vollständig oder teilweise innerhalb eines Kernbereichs charakteristischer Landschaftsräume, der gleichzeitig als Naturparkfläche ausgewiesen ist. | Potenzialfläche liegt vollständig oder teilweise innerhalb von Kernbereichen charakteristischer Landschaftsräume, die allerdings keine Zugehörigkeit zu einem Naturpark besitzen. | Potenzialfläche liegt außerhalb von Kernbereichen charakteristischer Landschaftsräume. | 17 |
5.3 | 800 m um (grundsätzlich raumwirksame) gesetzlich geschützte Kulturdenkmale | Nach dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein handelt es sich um eine Auswahl von gesetzlich geschützten Kulturdenkmalen, die mit einem pauschalierten Abstandspuffer von 800 Metern versehen werden sollen. | Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf Kulturdenkmale | Ja / Nein | Potenzialfläche liegt mit mindestens 25 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des Umfeldes von 800 m. | Potenzialfläche mit weniger als 25 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des Umfeldes von 800 m. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb des Umfeldes von 800 m. | 11 |
5.4 | 2 km um gesetzlich geschützte Kulturdenkmale in Höhenlage oder bedeutender Einzellage | Nach dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein handelt es sich um eine Auswahl von gesetzlich geschützten Kulturdenkmalen, die weithin sichtbar sind oder sich in beeindruckender Höhenlage oder bedeutender Einzellage befinden, und die daher mit einem pauschalierten Abstandspuffer von 2.000 Metern versehen werden sollen. Eine Berücksichtigung erfolgt gemäß Tabelle „Kriteriengewichtung für die Abwägung“. | Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf Kulturdenkmale | Ja / Nein | Potenzialfläche liegt mit mindestens 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des Umfeldes von 2.000 m. | Potenzialfläche liegt mit weniger als 50 % ihrer Gesamtfläche innerhalb des Umfeldes von 2.000 m. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb des Umfeldes von 2.000 m. | 12 |
5.5 | 500 m um bedeutsame archäologische Kulturdenkmale | | | | Potenzialfläche liegt vollständig oder teilweise innerhalb des 500 m - Bereiches um bedeutsame archäologische Kulturdenkmale. | - | Potenzialfläche liegt außerhalb des 500 m - Bereiches um bedeutsame archäologische Kulturdenkmale. | |
5.6 | 3-5 km Abstand in Teilabschnitten um die Denkmalbereiche Danewerk / Haithabu | Danewerk/ Haithabu = vorgesehenes Weltkulturerbe | | | Potenzialfläche befindet sich mit mehr als 75 % ihrer Gesamtfläche im 3-5 km Abstand (Teilabschnitte) um die Denkmalbereiche Danewerk / Haithabu. | Potenzialfläche befindet sich mit weniger als 75 % ihrer Gesamtfläche im 3-5 km Abstand (Teilabschnitte) um die Denkmalbereiche Danewerk / Haithabu. | Potenzialfläche befindet sich außerhalb des 3-5 km Abstands (Teilabschnitte) um die Denkmalbereiche Danewerk / Haithabu | |