Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

Verfahrensschritt

Beteiligung in Vorbereitung

Zeitraum

durchführende Organisation

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kurzinfo

Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.

Aktuelle Mitteilungen

Die Beteiligung startet in Kürze. Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier zu den vorhandenen Inhalten Stellung nehmen.

Entwurf einer Landesverordnung über den Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein Neuaufstellung 202X

Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I wird durch die Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen. Der Regionalplan enthält die aus den Anlagen (Teile A und B (Plantext), Teil C (Karte) und Teil D (Umweltbericht)) ersichtliche Fassung.

Teil A – Ausgangslage und Entwicklungstendenzen und Teil B – Ziele und Grundsätze der Raumordnung (Plantext)

Im Teil A – Ausgangslage und Entwicklungstendenzen sind Lage, Geografie und räumliche Gliederung des Planungsraums I beschrieben sowie Bevölkerungs- und Wohnungsbauentwicklung und Wirtschaftsstruktur. Zudem wird auf zentrale Herausforderungen und die für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung des Planungsraums bedeutenden Handlungsfelder Flächenneuinanspruchnahme, Klimawandel und regionale Kooperationen eingegangen.

Der Teil B – Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthält die raumordnerischen Festlegungen für den Planungsraum I. Den Zielen und Grundsätzen ist jeweils eine Begründung beigefügt. Sie dient der Erläuterung und hat keine Bindungsqualität.

Die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht (blau markiert, beziehungsweise durchgestrichen).

Teil C – Karte

Der Teil C – Karte enthält die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans im Maßstab 1:100.000 (eins zu einhunderttausend). Sie sind für diesen Maßstab kartographisch generalisiert und lassen sich nicht beliebig vergrößern. Die Karte enthält eine Nebenkarte, in der die Raumstruktur auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans 2021 dargestellt ist.