Aktuelle Online-Beteiligungen

  • analysis
    Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

  • analysis
    Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

  • analysis
    Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

Keine Verfahren vorhanden.