Aktuelle Online-Beteiligungen

  • Abbildung für Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, Änderung Kapitel 3.6.1 Absatz 3 (Entwurf Mai 2024)

    Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, Änderung Kapitel 3.6.1 Absatz 3 (Entwurf Mai 2024)

    Beteiligung in Vorbereitung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der LEP-Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ soll im Plantext des geltenden Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 im Teil B im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 die Regelung zur Anrechnung von Wohneinheiten auf den sogenannten wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geringfügig geändert werden. Anlass ist ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu einem Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 20/1374), den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterzuentwickeln und den Wohnungsbau im ländlichen Raum zu stärken.

    Aufgrund der Änderung in Kapitel 3.6.1 Absatz 3 muss auch die Begründung zu Absatz 3 angepasst und um die Erwägungen zu den Umweltauswirkungen der Änderung ergänzt werden. Die zur Prüfung der Umweltauswirkungen durchgeführte überschlägige Umweltprüfung gemäß Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 ROG soll im Anhang des Plantextes als neue Anlage 3a ergänzt werden.

    Außerdem müssen aufgrund der Änderung im Umweltbericht (Teil D des Landesentwicklungsplans) Aussagen in den Kapiteln 4.2.1 und 4.2.1.3.1 angepasst werden.

    Die Hauptkarte des Landesentwicklungsplans (Teil C), die ebenfalls Anlage zur LEP-VO 2021 ist, ist von den Änderungen nicht betroffen.

    Da Plantext und Umweltbericht des Landesentwicklungsplans Anlagen der „Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) vom 25. November 2021“ sind, erfolgt die LEP-Teilfortschreibung durch eine „Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021“

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023

    Beteiligung beendet 
    Auswertung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

Keine Verfahren vorhanden.