Landesplanung: Plattform zur öffentlichen Mitwirkung bei räumlichen Planungen und Genehmigungsverfahren
Aktuelle Online-Beteiligungen
Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025
Noch 4 Tage –Zweite Beteiligung der ÖffentlichkeitMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.
Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025
Noch 4 Tage –Zweite Beteiligung der ÖffentlichkeitMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.
Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025
Noch 4 Tage –Zweite Beteiligung der ÖffentlichkeitMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.
Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land -Entwurf Juli 2025
–Beteiligung in VorbereitungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.
Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
Der Entwurf der Teilaufstellungdes Regionalplans für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - Kapitel 4.7 besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Datenblätter sowie dem Bewertungsschlüssel für die Konfliktrisiken.
Die im Verfahren ersichtliche interaktive Karte dient lediglich der besseren Übersicht zur Darstellung der Vorranggebiete Windenergie. Zudem beinhaltet sie die Darstellung der Ziele und Grundsätze des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ebenso wie der Ausschlüsse aufgrund anderer rechtlicher Regelungen und Sachverhalte und der abgelehnten Potenzialfläche. Weder ergänzt noch ersetzt sie die Plankarte!
Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025
–Beteiligung in VorbereitungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.
Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.
Gleichzeitig soll die am 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II Kapitel 5.7 (Windenergie an Land) durch die erneute Teilaufstellung ersetzt werden.
Der Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - Kapitel 4.7 besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Datenblätter sowie dem Bewertungsschlüssel für die Grundsätze der Raumordnung.
Die im Verfahren ersichtliche interaktive Karte dient lediglich der besseren Übersicht zur Darstellung der Vorranggebiete Windenergie. Zudem beinhaltet sie die Darstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ebenso wie der Ausschlüsse aufgrund anderer rechtlicher Regelungen und Sachverhalte und der abgelehnten Potenzialfläche. Weder ergänzt noch ersetzt sie die Plankarte!
Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025
–Beteiligung in VorbereitungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.
Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.
Gleichzeitig soll die am 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III Kapitel 5.7 (Windenergie an Land) durch die erneute Teilaufstellung ersetzt werden.
Der Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Datenblätter sowie dem Bewertungsschlüssel für die Grundsätze der Raumordnung.
Die im Verfahren ersichtliche interaktive Karte dient lediglich der besseren Übersicht zur Darstellung der Vorranggebiete Windenergie. Zudem beinhaltet sie die Darstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ebenso wie der Ausschlüsse aufgrund anderer rechtlicher Regelungen und Sachverhalte und der abgelehnten Potenzialfläche. Weder ergänzt noch ersetzt sie die Plankarte!
Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, Änderung Kapitel 3.6.1 Absatz 3
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportDie Landesplanungsbehörde hat zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 eine Teilfortschreibung durchgeführt, die das Thema "'Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" betrifft.
Das Verfahren ist abgeschlossen. Es können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden.
Im Plantext (Teil A und B) des Landesentwicklungsplans wurde im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 eine geringfügige Planänderung vorgenommen. Es wurde die Anrechnung bestimmter Wohneinheiten auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geändert . Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, sowie andere, kleine Wohneinheiten in flächensparender Bauweise mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern Wohnfläche werden statt zu zwei Dritteln jetzt nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen gilt für alle Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind.
In die Begründung zu Kapitel 3.6.1 Absatz 3 des Plantextes wurde das Ergebnis der überschlägigen Umweltprüfung zu der Änderung aufgenommen. Die überschlägige Umweltprüfung wurde gemäß der in Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) genannten Kriterien durchgeführt und ist als Anlage zur Begründung zu Absatz 3 im Anhang des Plantextes als Anlage 3a ergänzt worden.
Aufgrund der geänderten Anrechnung auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen wurde außerdem im Umweltbericht des Landesentwicklungsplans (Teil D) der Text in den Kapiteln 4.2.4 und 4.2.4.3.1 angepasst.
Die Änderungen im Plantext und die Anpassungen im Umweltbericht des Landesentwicklungsplans erfolgten durch die "Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021" vom 5. Februar 2025. Diese ist am 24. Februar 2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. Schl.-H. 2025/28) veröffentlicht worden und am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.
Zum Entwurf der Landesverordnung beziehungsweise der Teilfortschreibung "Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen" wurde vom 25. Juni bis 27. August 2024 ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erfolgten Abwägungen der Landesplanungsbehörde wurden in einer Synopse zusammengestellt.
Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 - Zweiter Entwurf April 2025
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung neu festgelegt werden. Das Planverfahren bezieht sich auf die gesamte Landesfläche Schleswig-Holsteins.
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens (25. Juni 2024 bis 9. September 2024) sind zahlreiche Stellungnahmen eingereicht worden. Die Auswertung und Abwägung dieser führten zu einer Änderung der Planunterlagen. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen ist ein weiteres Beteiligungsverfahren erforderlich. Die geänderten Teile der Planunterlagen sind kenntlich gemacht, es besteht erneut Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Wesentlicher Anlass der Planung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Die Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 soll die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Windenergiegebieten schaffen, welche in gesonderten Teilaufstellungsverfahren der Regionalpläne als Vorranggebiete Windenergie festzulegen sind.
Zudem soll die Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 dazu beitragen, die Klimaschutzschutzziele des Landes Schleswig-Holstein aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu erreichen.
Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 - Erster Entwurf Juni 2024
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung neu festgelegt werden. Das Planverfahren bezieht sich auf die gesamte Landesfläche Schleswig-Holsteins.
Wesentlicher Anlass der Planung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Die Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 soll die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Windenergiegebieten schaffen, welche in gesonderten Teilaufstellungsverfahren der Regionalpläne als Vorranggebiete Windenergie festzulegen sind.
Zudem soll die Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 dazu beitragen, die Klimaschutzschutzziele des Landes Schleswig-Holstein aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu erreichen.
Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, Änderung Kapitel 3.6.1 Absatz 3 (Entwurf Mai 2024)
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der LEP-Teilfortschreibung „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ soll im Plantext des geltenden Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 im Teil B im Kapitel 3.6.1 Absatz 3 die Regelung zur Anrechnung von Wohneinheiten auf den sogenannten wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geringfügig geändert werden. Anlass ist ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu einem Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 20/1374), den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen weiterzuentwickeln und den Wohnungsbau im ländlichen Raum zu stärken.
Aufgrund der Änderung in Kapitel 3.6.1 Absatz 3 muss auch die Begründung zu Absatz 3 angepasst und um die Erwägungen zu den Umweltauswirkungen der Änderung ergänzt werden. Die zur Prüfung der Umweltauswirkungen durchgeführte überschlägige Umweltprüfung gemäß Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 ROG soll im Anhang des Plantextes als neue Anlage 3a ergänzt werden.
Außerdem müssen aufgrund der Änderung im Umweltbericht (Teil D des Landesentwicklungsplans) Aussagen in den Kapiteln 4.2.1 und 4.2.1.3.1 angepasst werden.
Die Hauptkarte des Landesentwicklungsplans (Teil C) ist von den Änderungen nicht betroffen.
Da Plantext und Umweltbericht des Landesentwicklungsplans Anlagen der „Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) vom 25. November 2021“ sind, erfolgt die LEP-Teilfortschreibung durch eine „Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021“. Zum Entwurf dieser Landesverordnung kann hier Stellung genommen werden.
Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023
Beteiligung beendet –AuswertungMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportMit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Keine Verfahren vorhanden.